Verantwortlich:
Markus Dierfeld
msd mietmöbel südwest
Gewerbepark West 13
76863 Herxheim
Kontakt:
Telefon: 07276 502865
Telefax: 07276 502866
E-Mail: info@msd-miet.de
Umsatzsteuer:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 234095973
Haftungshinweis
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Allgemeine
Geschäftsbedingungen
§ 1
Geltung der Bedingungen
Die Lieferungen,
Leistungen und Angebote des Vermieters erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden sind nur rechtswirksam, wenn der Vermieter
sie schriftlich bestätigt.
§ 2
Gegenstand der Vermietung
Mietgegenstände
sind die in der Auftragsbestätigung angegebenen Möbel und sonstige Zubehörteile. Die vermieteten Gegenstände werden dem Mieter nur für den vereinbarten Zweck zur gewöhnlichen Verwendung und für die
Dauer der vereinbarten Zeit zur Verfügung gestellt.
§ 3
Mietzeit
Der
Mietgegenstand wird für die Dauer einer Veranstaltung / Messe zur Verfügung gestellt.
§ 4
Mietpreise
- Die Angebote des Vermieters sind unverbindlich und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen
Bestätigung durch den Vermieter.
- Alle vereinbarten Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen
gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Bei Auslandsgeschäften hält der Vermieter sich das Recht vor, die jeweils gültige Mehrwertsteuer
nachzuberechnen. Das Verteilen sowie der An- und Abtransport des Mietmobiliars ist nicht im Mietpreis enthalten und wird gesondert berechnet.
- Für besondere Lieferungen gelten die vereinbarten Sonderkonditionen.
- Der Mietzins ist zahlbar per Vorauskasse abzügl. 2% Skonto.
- Bei Neukunden hält der Vermieter sich das Recht vor, auf eine Kaution zu bestehen.
§ 5
Lieferung
- Die Auslieferung des Mietgegenstandes erfolgt zum vereinbarten Zeitpunkt. Ist kein bestimmter
Zeitpunkt vereinbart, erfolgt die Lieferung vor Beginn der Veranstaltung. Fixtermine bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung und der schriftlichen Bestätigung des Vermieters. Lieferungs- und
Leistungsstörungen auf Grund höherer Gewalt, die dem Vermieter die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat der Vermieter auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen
nicht zu vertreten.
- Der Mieter ist verpflichtet, sich bei der Anlieferung unverzüglich von dem ordnungsgemäßen Zustand der
Möbel und der Vollständigkeit der Lieferung zu überzeugen. Etwaige Reklamationen seitens des Mieters in Bezug auf nicht vertragsgemäße Leistungen müssen sofort nach der Lieferung erfolgen. Spätere
Beanstandungen werden nicht anerkannt.
- Der Mietgegenstand ist nach Ende der Mietzeit abholfertig bereit-zustellen. Die Mietgegenstände müssen
dem Vermieter abholfertig und zugänglich zur Verfügung gestellt werden.
§ 6
Eigentumsverhältnisse und Haftung
- Das Mietmobiliar steht im Eigentum des Vermieters. Es dient nur dem vorgesehenen Zweck auf der
jeweiligen Veranstaltung. Eine anderweitige Verwendung während der Mietzeit oder im Anschluss daran ist nicht erlaubt. Der Mieter haftet für Verlust während der Mietzeit. Er hat den Vermieter
unverzüglich über etwaige Beschädigungen des Mietgegenstandes zu unterrichten. Das gleiche gilt, wenn der Mietgegenstand gestohlen worden ist oder Dritte in irgendeiner Form Rechte an dem Gegenstand
geltend machen.
- Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände längstens 48 Stunden nach Veranstaltungsende gegen
Verlust zu sichern. Danach haftet er nur für den Vorsatz grober Fahrlässigkeit.
- Für in Verlust geratene Mietgegenstände hat der Mieter Schadenersatz in Höhe des
Wiederbeschaffungspreises (Neupreis) zu leisten.
- Die Haftung des Vermieters für Sach- und Personenschäden, die sich aus dem Mietgebrauch ergeben
können, ist ausgeschlossen.
§ 7
Versicherung
- Der Mieter ist verpflichtet, die gemieteten Möbel gegen Diebstahl zu versichern.
- Bei Auftragserteilung ist eine Schadensversicherung in Höhe von 3 % auf den Nettoauftragswert für den
Mieter fällig. Sie beinhaltet Versicherungsschutz ab Lieferung durch m.s.d. Personal, sowie Laufzeit der Veranstaltung und die Rücknahme durch m.s.d. Personal, mit einer Deckungssumme von 3% des
Nettoauftragswertes bei Beschädigungen am Mobiliar. Bei Abholaufträgen im Lager m.s.d., sowie Lagerzustellungen zum Kunden oder Dritten, haftet der Mieter für Beschädigung am Mietmobiliar. Eine
Schadensversicherung entfällt.
§ 8
Rücktrittsrecht
Der Rücktritt von
einem Vertrag ist bis zu 21 Tage vor dem Liefertermin möglich. Bei einem Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt wird dem Mieter der volle Mietpreis berechnet. Ist eine Weitervermietung noch möglich,
werden nur die bereits entstandenen Kosten sowie der mögliche Mietausfall berechnet. Soweit gesetzlich zulässig, sind alle weiter-gehenden Ansprüche des Mieters, insbesondere auf Schadenersatz aus
Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Vertragsverletzung oder aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sowohl gegenüber dem Vermieter als auch gegen dessen Erfüllungs-
bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
§ 9
Gerichtsstand ist Landau